Allgemeine Geschäftsbedingungen der numa group GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Zimmern (Einheit) zur Beherbergung, die zwischen der numa Hospitality GmbH bzw. ihrer jeweiligen inländischen Tochtergesellschaften ("numa") und einem Gast (zusammen „Parteien“) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von numa (Beherbergungsvertrag), sofern die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.

Die AGB des Gastes werden nicht anerkannt und finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

1 Vertragsabschluss

  1. Vertragspartner sind numa und der Gast. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gasts durch numa zustande. numa steht es frei, die jeweilige Buchung in Textform zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er numa gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern numa eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Dritten.
  3. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Buchende mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige Alleinreisende sind nicht berechtigt in einer Einheit zu übernachten.

2 Reservierungen

  1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit der gebuchten Einheit erhält der Gast von numa eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen numa und dem Gast zustande. Der Gast erwirbt aber keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Einheiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform im Rahmen des Beherbergungsvertrages vereinbart wurde.
  2. Angebote von numa in Bezug auf verfügbare Einheiten sind freibleibend und unverbindlich. numa kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Einheit. numa behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3 Stornierungsfristen

  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Das Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber numa ausübt.
  2. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und numa behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung - trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung - abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) bzw., wenn der Gast zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
  3. Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen, für die die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 13.00 Uhr des Anreisetages. Nach 13.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. numa ist berechtigt, das reservierte Einheit anderweitig zu vermieten.
  4. Für einfach Reservierungen, die nach 13.00 Uhr des Anreisetages eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gem. §5 zu leisten.
  5. Sofern zwischen numa und dem Gast in dem Beherbergungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist im Falle einer Gruppenbuchung (ab fünf Einheiten) eine Stornierung des Gastes bis acht Wochen vor Anreise möglich. Tritt der Kunde bis vier Wochen vor Anreise von dem Beherbergungsvertrag zurück, ist numa berechtigt, 50 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Tritt der Gast zu einem späteren Zeitpunkt zurück, ist numa berechtigt, 100 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.

4 Übernachtungspreise und sonstige Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von numa ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
  2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich numa vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
  3. numa kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Einheiten, der Leistung von numa oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Einheiten und/oder für die sonstigen Leistungen von numa erhöht. 

5 Zahlungsbedingungen

  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.
  2. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

  3. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, China Union Pay, Diners Club, Discover Card, PayPal, Apple Pay und Google Pay. Zudem haben Sie die Möglichkeit, per Sofortüberweisung zu bezahlen. Barzahlungen sind ausgeschlossen.

  4. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere entstandene Vertragsstrafen, behält numa sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

  5. Rechnungen der numa ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

  6. numa ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die numa berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. numa bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6 Nutzungsmöglichkeiten reservierter Einheiten

  1. Eine reservierte Einheit steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere bzw. spätere Bereitstellung im vorgenannten Sinne.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten an numa oder einen vom Beherbergungsbetrieb genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, in der Einheit zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet. numa bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 40,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
  3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit numa im Voraus vereinbart werden. Stimmt numa einem Late-Check-out zu, ist numa berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis (gemäß Homepage von numa) der Einheit erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
  4. Sollte ein Gast die Einheit nicht spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, dann kann numa die aufgrund der verspäteten Räumung der Einheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Tagespreis (Listenpreis) in Rechnung stellen, danach 100%.
  5. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit numa im Voraus vereinbart werden. Stimmt numa einem Early Check-In zu, ist numa berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.

7 Weiterverkauf

  1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Einheiten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Einheiten und/oder Einheitskontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Einheitspreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen numa ist nicht zulässig. numa ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
  2. Auch die Untervermietung der überlassenen Einheit, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten für Werbemaßnahmen, Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von numa in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Eine Nutzung der Einheit zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

8 Haftung von numa

  1. numa haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet numa für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von numa beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet numa nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von numa steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von numa auftreten, wird numa bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, numa rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet numa nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache numa Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 ist die Haftung von numa auf den vorgenannten Betrag beschränkt. Bringt der Gast sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 in die Einheit ein, dann beschränkt sich die Haftung auf das hundertfache des Preises der gebuchten Einheit für einen Tag, maximal jedoch auf EUR 3.500,00. Etwaige die Haftungsgrenzen übersteigende Schäden  hat der Gast selbst zu tragen. 
  4. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens numa besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet numa nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. numa haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
  5. Alle Ansprüche gegen numa verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch numa sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.
  6. Für Fundsachen wird von numa keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von numa. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage, gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
  7. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Gastes diesem nachgesandt. numa bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarerer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  8. Die §§536, 536a BGB finden keine Anwendung. numa haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.
  9. numa übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die in den Gepäckschließfächern, in öffentlich zugänglichen bzw. Gemeinschaftsbereichen untergebracht oder abgestellt sind. 

9 Kundendaten

  1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt numa verpflichtend die Email-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist numa berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.
  2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist numa berechtigt, die Buchung zu stornieren.
  3. numa setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (Email-Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält numa sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

10 Beendigung des Beherbergungsvertrages

  1. numa ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von numa nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, (ii) Einheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) numa begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von numa und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von numa zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7). (vi) Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Gast im Übrigen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. 
  2. Im Übrigen ist numa seinerseits berechtigt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten kann.
  3. numa hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Erfolgte eine Kündigung seitens numa wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist numa berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens numa bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
  5. Bei berechtigter Kündigung seitens numa entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

11 Gutscheine

  1. Ein bei numa erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von numa eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
  2. Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an numa GmbH, Stichwort: Gutschein; per E-Mail: booking@numastays.com.

12 Rauchverbot in der Einheit

  1. Die Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gästeeinheiten sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. 
  2. Der Verstoß gegen unser generelles Rauchverbot stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von numa mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 geahndet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten. 
  3. Im Gebäude befinden sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden sind (Brandmeldeanlage). Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel durch Verstoß gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten der Feuerwehr).

13 Keine Feiern in der Einheit

  1. Grundsätzlich ist Lärm in der gebuchten Einheit, den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten (“Ruhezeiten”). 
  2. Das Abhalten von Feiern bzw. Partys ist in den Einheiten nicht gestattet.
  3. Der Verstoß gegen die Ruhezeiten und das Abhalten von Feiern bzw. Partys stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von numa mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250,00 geahndet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

14 Beschädigungen oder Diebstahl

  1. Der Gast hat die Einheit pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat numa das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen.
  2. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu Diebstahl, so hat numa das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit in Rechnung zu stellen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden.
  3. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden in den Räumlichkeiten von numa aufhalten.
  4. Die vorsätzliche Beschädigung von Inventar, Möbelstücken oder der Einheit selbst stellt zudem eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von numa mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 pro Schadensfall geahndet. Dies gilt auch für die Entfernung von Inventar bzw. Möbelstücken oder Störung technischer Anlagen, insbesondere der Rauchmelder. 

15 Haustiere

  1. Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Vom vorgenannten Grundsatz ist numa berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. 
  2. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00  für eine Sonderreinigungsgebühr seitens numa in Rechnung gestellt. 

16 Instandhaltung

  1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Einheit die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
  3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Einheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Einheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich numa anzuzeigen.
  4. Die Einheit wird von numa regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von numa hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zum Einheit gewähren.

17 Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Eventzeiten

  1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Einheiten und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich im Speziellen aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
  2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

18 Internetnutzung

  1. numa stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt numa auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber numa einzustehen.
  4. Im Übrigen behält sich numa vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

19 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von numa sind zu finden unter https://www.numastays.com/de/privacy. 

20 Schlussbestimmungen

  1. Die Ausstattung der Einheit und das jeweilige Dienstleistungsangebot vor Ort
    entsprechen dem numa Standard und können von den länderspezifischen Kriterien der
    jeweiligen Sternekategorie abweichen.
  2. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.
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